Pedelec ist Fahrrad

Bei einem Pedelec handelt es sich verkehrsrechtlich um ein Fahrrad, wenn der Motor ausschließlich unterstützen arbeitet und die maximale Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist.

Wer an einem den Seitenstreifen fahrenden Pedelec vorbeifährt, überholt nicht im Sinne von § 5 StVO. Dieser Vorgang wird auch nicht zu einem Überholvorgang im Sinne dieser Vorschrift, wenn der langsamere Verkehrsteilnehmer seine Fahrspur wechselt. Wechselt ein älterer Verkehrsteilnehmer aus plötzlicher Sorglosigkeit (die nicht mit seinem Alter und einer dadurch bedingten Unfähigkeit der Reaktion auf Verkehrssituationen zu tun haben darf) ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs vom Radweg auf die Fahrspur, liegt bei einer Kollision kein Verstoß des PKW-Fahrers gegen § 3 IIa StVO (gesteigerte Rücksichtnahme auf Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen) vor.

OLG Hamm, 7 U 5/18)

 

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