Unfallflucht

Der Tatbestand ist auch erfüllt, wenn der Täter den Unfallort erst verlässt, wenn die letzte feststellungsberechtigte Person bereits gegangen ist. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist dann aber, dass er zuvor seine Vorstellungspflicht verletzt hat.

BGH, 4 StR 583/17

 

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