Unpfändbarkeit der Sonn- und Feiertagszuschläge

Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen und Feiertagen unterliegen in den Grenzen des § 3b EStG nicht der Pfändung. Sie gelten insoweit als Erschwerniszulagen. Anders sieht es allerdings aus für Zuschläge für Samstagsarbeit.

BGH,IX ZB 41/16

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