Anders als beim Erwerb von einer Privatperson ergibt sich keine Nachforschungspflicht, wenn ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft wird, dieser aber nicht in den Papieren eingetragen ist. Dies ist im gewerblichen Kfz-Handel nicht ungewöhnlich, sodass der Käufer gutgläubig bleibt.
OLG Braunschweig, 9 U 32/18