Jedenfalls bei einem innerhalb geschlossener Ortschaften begangenen Rotlichtverstoß sind im Urteil Ausführungen zur Dauer der Gelbphase, der zulässigen und vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit sowie seines Abstands zur Ampel regelmäßig entbehrlich.
KG Berlin, 3 Ws (B) 243/19