Nach dem Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes (zu TraffiStar S 350), dass Messgeräte überprüfbar sein müssen, wurden im Saarland zunächst neben dem S 350 auch Poliscan-Geräte und eben das XV 3 nicht mehr verwendet. Mittlerweile werden diese Geräte aber auch im Saarland wieder eingesetzt, nunmehr hat das zentrale Ordnungswidrigkeitengericht entschieden, dass Leivtec wieder eingesetzt werden kann.
Für jedes Messgerät ist einzeln zu prüfen, ob genügend Überprüfungs- und Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass eine Messung nicht voll überprüfbar sein muss. Es würde eine sogenannte falsifizierende Plausibilitätseinschätzung ausreichen. Dies ist bei diesem Gerät über eine Weg-Zeit-Berechnung aus den gespeicherten Anfangs- und Endpositionen sowie durch eine fotogrammetrische Auswertung möglich.
AG St. Ingbert, 25 OWi 66 Js 1919/19