In den PKW wurde eine Software verbaut, die in bestimmten Temperaturbereichen die Abgasreinigung abschaltete. Nach Meinung des Gerichts gibt es hierzu keine als eindeutig einzustufende europarechtliche Gesetzeslage, diese sei vielmehr nicht unzweifelhaft. Insoweit kann die Vorgehensweise des Herstellers nicht als sittenwidrige Schädigung des Fahrzeugerwerbers bewertet werden.
Übersteigt die Laufleistung des Fahrzeugs die durchschnittlich zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km, zehrt die anzurechnende Nutzungsentschädigung einen eventuell bestehenden Schadensersatzanspruch des Fahrzeugkäufers in vollem Umfang auf.
OLG Koblenz, 12 U 555/19