Steuerfreier Verkauf der selbstgenutzten Immobilie

Nach § 23 EStG ist der Veräußerungsgewinn beim Verkauf einer Immobilie nicht zu versteuern, wenn entweder zwischen Anschaffung und Verkauf 10 Jahre liegen oder die Immobilie ausschließlich selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Ebenso steuerfrei ist der Verkauf, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist.

Für die letzte Alternative ist es ausreichend, wenn das Objekt zusammenhängend im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend und im vorletzten Jahr ebenfalls zumindest an einem Tag zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Eine kurzzeitige Vermietung im Jahr der Veräußerung ist unschädlich.

BFH, IX R 10/19

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