Das OLG Karlsruhe fragt nach. Es geht um eine Geschwindigkeitsmessung mit diesem Messgerät, durch die Verteidigung wurde vorgetragen, dass es unter einigen Bedingungen zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen könnte. Es gab eine Rückfrage vom Gericht bei der PTB, diese teilte am 27. Oktober 2020 mit, dass einige Versuche vorgenommen worden seien, die Untersuchungen allerdings erst noch abgeschlossen werden. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2020 bat das Gericht erneut um Sachstandsmitteilung.
Es wird höflich um Mitteilung des aktuellen Sachstands gebeten, insbesondere, ob die PTB zwischenzeitlich Anlass hat, ihre bisherige Einschätzung zur Zuverlässigkeit des Messgerätes Leivtec XV3 in Zweifel zu ziehen oder gar die Zulassung zu entziehen.
OLG Karlsruhe, 2 Rb 34 Ss 628/20