Bedeutender Fremdschaden und die Entziehung der Fahrerlaubnis

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt ob, obwohl er weiß, dass er einen Schaden an einer fremden Sache in nicht unerheblicher Höhe verursacht hat, riskiert seinen Führerschein. Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung der Verbraucherpreise für Wartung und Reparatur eines Kraftfahrzeugs sowie der allgemeinen Einkommensentwicklung setzt dieses Gericht die Grenze bei 1800 € (netto, Reparaturkosten) an.

AG Duisburg, 204 Gs 146/20

Meines Erachtens ist diese Grenze noch immer zu gering gegriffen. Wer heute an einem neueren Fahrzeug vorbeifährt und eine Schramme verursacht, riskiert aufgrund der allgemeinen Schadensbewertungen, dass das entsprechende Teil ausgetauscht wird. Da ist diese Grenze sofort überschritten.

Einziger Lichtblick: Man muss nicht schlauer sein als die Polizei. Und wenn die Polizei den Schaden geringer schätzt, hat man vielleicht Glück.

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