Kein Schuldanerkenntnis am Unfallort

Wer am Unfallort erklärt, dass andere Fahrzeug übersehen zu haben und die alleinige Schuld zu tragen, gibt kein Schuldanerkenntnis ab. Insoweit mangelt es an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen.

OLG Hamm, Hinweisbeschluss, 7 U 16/20

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