Bleibt die Führerin eines PKW bei der Ausfahrt von einer Tankstelle zunächst stehen, setzt dann aber zurück, um die von ihr vollständig blockierte Fahrspur freizumachen, ist sie zu besonderer Sorgfalt angehalten. Hier versuchte ein Fahrzeugführer, das auf der Fahrbahn stehengebliebene Fahrzeug langsam über den Gehweg hinweg von hinten zu umrunden, beim Zurücksetzen kam es zur Kollision. Bei der zurücksetzenden Fahrerin wurde eine Haftungsquote von 2/3 festgestellt.
OLG Celle, 14 U 152/20