Der Betroffene erhält beim OLG Celle nicht nur die Bedienungsanleitung, sondern auch die Lebensakte bzw. Wartungsnachweise. Eine Mitteilung der Polizeidienststelle zu Wartungen oder Reparaturen ist nicht ausreichend, da diese sich nur auf die Zeit zwischen Eichung und Messtag bezieht, der Anspruch aber zeitlich auch Vorgänge nach der Messung umfasst. Auch teilte die Behörde nur mit, dass keine eichpflichtigen Maßnahmen vorgenommen worden sind, es kann aber auch eine Relevanz von nicht eichpflichtigen Maßnahmen gegeben sein.
OLG Celle, 2 Ss (OWi) 264/21
Das OLG rät dem AG dazu, mit der erneuten Entscheidung auf die BGH-Entscheidung zu den entsprechenden Divergenzvorlagen vom BayObLG und dem OLG Zweibrücken zu warten.