Eine Ermahnung beim richtigen Punktestand, die zum Zeitpunkt des Ergreifens dieser Maßnahme unter Beachtung des Verwertungsverbotes gelöschte Eintragungen rechtmäßig ist, wird durch spätere Löschungen nicht unwirksam.
OVG Bautzen, 6 B 5/22
Eine Ermahnung beim richtigen Punktestand, die zum Zeitpunkt des Ergreifens dieser Maßnahme unter Beachtung des Verwertungsverbotes gelöschte Eintragungen rechtmäßig ist, wird durch spätere Löschungen nicht unwirksam.
OVG Bautzen, 6 B 5/22