Grundsätzlich wird die Verjährung durch richterliche Ermittlungshandlungen unterbrochen. Sofern eine Anfrage bei einer ausländischen Meldebehörde gestellt wird, kann eine Unterbrechung der Verjährung eintreten, wenn die Behörde im Ausland gesetzlich oder aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Staaten zu einer Auskunftserteilung verpflichtet ist.
Dies ist bei Meldebehörden in Belgien der Fall, dort gibt es auch ein Meldesystem.
OLG Köln, III-1 RBS 26/22