Gewährt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zum Ausgleich für faktische Belastungen durch die Pandemie eine Corona-Prämie, ist diese gemäß § 850a Nr.3 ZPO unpfändbar, soweit diese Prämie freiwillig gewährt wird und sich im Rahmen des Üblichen hält.
BAG, 8 AZR 14/22