Anlieger frei auch für Kneipenbesuch

Das Zusartschild „Anlieger frei“ gilt nicht nur für Anwohner, sondern auch für alle Personen, die diese Anlieger aufsuchen wollen. Hier ging es um einen Kneipenbesuch. Die Durchfahrt war erlaubt.

AG Neuburg, 3 OWi 23 Js 18252/21

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