Mit dem Taxi zur Arbeit

Wer mit dem Taxi zur Arbeit fährt, kann nur die allgemeine KM – Pauschale geltend machen. Zwar kann man höhere Kosten durch öffentliche Verkehrsmittel nach § 9 II S.2 EStG ansetzen, dies gilt jedoch nicht für die Nutzung von Taxis.

BFH, VI R 26/20

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