Mithaftung bei 200 km/h

Wer auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet, dem kann bei einem unverschuldeten Unfall diese Geschwindigkeit betriebsgefahrerhöhend zugerechnet werden. Bei einer Überschreitung um 30 km/h tritt die Betriebsgefahr regelmäßig schon nicht mehr zurück. Hier fuhr der Fahrer 200 km/h, er haftet zu 25%.

OLG Schleswig, 7 U 41/22

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