Ein Verstoß gegen § 15 I KraftStDV führt nicht zu einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO, weil die Regelung der steuerlichen Erklärungspflicht allein in dieser Vorschrift den Anforderungen von Art. 103 II GG nicht genügt.
BGH, 1 StR 295/22
Es geht um die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für ausländische Fahrzeuge, die im Inland genutzt werden.