Auffahrunfall bei plötzlichem Abbremsen

Verstößt innerorts ein vorausfahrendes Fahrzeug gegen § 4 I 2 StVO, indem es plötzlich und unerwartet abbremst (z.B. weil ein freier Parkplatz gesehen wird) und kommt es dann zu einem Auffahrunfall, ist dies im Rahmen der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile nach § 17 StVG zu berücksichtigen. Hier kam es zu einer Mithaftung von 1/3.

LG Potsdam, 6 S 35/22

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