Wenn in einer Parkbucht das Parken nur für Elektroautos während des Ladevorgangs zugelassen ist, kann ein Benziner, der dort parkt, abgeschleppt werden. Dies gilt auch, wenn andere Ladebuchten noch frei sind. Die Kosten der Abschleppmaßnahme müssen bezahlt werden. Und dann noch der Hinweis, dass sich Zusatzschilder jeweils auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen beziehen, das ebenfalls ein Zusatzzeichen sein kann.
OVG Münster, 5 A 3180/21