Abwesenheit des Betroffenen

Wenn der Betroffene entbunden wird und nur der Verteidiger an der Verhandlung teilnimmt, muss für einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde vorgetragen werden, dass der Verteidiger auch die Rechte des Betroffenen in Ausübung seiner Vollmacht wahrgenommen hat. Werden im eigenen Namen des Verteidigers Anträge gestellt, nimmt er seine Befugnisse als Verteidiger war, nicht aber die Rechte des Betroffenen. Wird das Urteil auf einen in der Terminsladung nicht benannten Zeugen gestützt, muss dargelegt werden, wie der Betroffene auf diesen Zeugen reagiert hätte. Dies muss schon im Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde vorgetragen werden, wenn es um die Verletzung des rechtlichen Gehörs geht.

KG Berlin, 3 Orbs 21/22

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