Wird einem Berufskraftfahrer bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis nach § 4 StVG für mindestens 6 Monate entzogen und erhält er deswegen eine Kündigung, kann eine Sperre beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen gerechtfertigt sein, § 159 SGB III.
Es besteht die ungeschriebene arbeitsvertragliche Nebenpflicht, Verkehrsverstöße zu unterlassen und eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Der Berufskraftfahrer erhielt vorher Ermahnung und Verwarnung, dass er dann weiterhin gegen Verkehrsregeln verstieß, ist grob fahrlässig und zeigt seine mangelnde Einsicht.
LSG Baden-Württemberg, L 8 AL 1022/22