Wenn ein Unfallverursacher nach dem Unfall aus dem Fahrzeug steigt und ohne Warnweste versucht, sich auf dem Seitenstreifen in Sicherheit zu bringen, und er dann von einem Fahrzeug erfasst wird, das zwischen den Unfallfahrzeugen hindurchfahren will, kann eine Haftungsquote von jeweils 50% angemessen sein. Hier war die Unfallstelle für den nachfolgenden Verkehr gut erkennbar, sie war auch durch Warnblinklichter abgesichert. Das durchfahrende Fahrzeug fuhr mindestens 50 km/h.
OLG Brandenburg, 12 U 218/22