8 Punkte

Nach § 4 StVG wird bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. Frist zur Wiedererteilung ist dann mindestens sechs Monate, man braucht dann allerdings auch eine positive MPU. Vorher müssen allerdings eine Ermahnung (mit Hinweis auf die Möglichkeit einer Punktereduzierung durch ein Seminar) und eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Hier hatte der Betroffene bereits eine Ermahnung erhalten und mittlerweile sieben Punkte. Es kam zu einem erneuten Verkehrsverstoß, der Betroffene informierte hierüber die zuständige Behörde. Wäre dies ausreichend gewesen, hätte die Behörde trotzdem noch eine Verwarnung aussprechen müssen, die Fahrerlaubnis wäre nicht zu entziehen. Der Punktestand hätte sich dann automatisch auf 7 Punkte reduziert.

Geht so aber nicht, es kommt auf den Punktestand an, der durch das Kraftfahrtbundesamt an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt worden ist. Das hatte bisher erst 7 Punkte übermittelt. Die entsprechende Information durch den Inhaber der Fahrerlaubnis war nicht ausreichend.

Somit war hier zutreffend eine Verwarnung bei 7 Punkten ausgesprochen worden, anschließend wurde die weitere Ordnungswidrigkeit übermittelt, der Betroffene erreichte 8 Punkte. Seine Fahrerlaubnis wurde zu Recht entzogen.

OVG Sachsen, 6 B 113/23

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert