Kollidiert ein Fahrzeug mit einer Parkplatzbegrenzung, haftet der Parkplatzbetreiber nicht. Es liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor, mit solchen Begrenzungen muss ein Autofahrer rechnen.
AG Hanau, 39 U 42/22
Die Begrenzung war ca. 20 cm hoch und gut zu erkennen. Es entstand ein Schaden an der Frontschürze von 2.702 €.
Anders entschied das LG Köln (5 O 94/22), weil dort ein Baumstumpf auf einer Freifläche nicht vollständig entfernt worden war. Der Parkplatzbetreiber haftet zu 50 %.