Kurze Strecke beim Alleinrennen

Die Absicht der Erzielung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit hängt nicht nur vom Fahrzeug, sondern auch von den äußeren Umständen ab (Motorisierung, Straßen – und Sichtverhältnisse, Verkehrslage, Streckenverlauf). Hier wollte der Fahrer an einer Ampel möglichst stark beschleunigen, um zwei Frauen zu imponieren. Nach 20 m kam es zum Unfall. Dies wäre vielleicht eine zu kurze Strecke gewesen, Zäsur war allerdings der Unfall. Er wollte deutlich länger voll beschleunigen, somit liegt ein Alleinrennen vor. Er hatte auch die Absicht, ein solches Alleinrennen über eine nicht ganz kurze Strecke durchzuführen. Neben dem Imponiergehabe wollte er sein leistungsstarkes Auto austesten. Ein Rückschluss auf eine Absicht, dies über eine längere Strecke zu tun, ergab sich aus den äußeren Umständen und der Persönlichkeit des Täters. Unterbrochen wurde das Rennen lediglich durch einen Unfall.

KG Berlin, 3 ORs 30/23 – 161 Ss 74/23

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