Sachverständigenkosten sind nach einem Verkehrsunfall dann möglicherweise nicht erstattungsfähig, wenn der Geschädigte nicht über Vorschäden aufklärt.
OLG Saarbrücken, 3 U 13/23
Sachverständigenkosten sind nach einem Verkehrsunfall dann möglicherweise nicht erstattungsfähig, wenn der Geschädigte nicht über Vorschäden aufklärt.
OLG Saarbrücken, 3 U 13/23