Der Traktorfahrer fuhr einen Traktor, der bauartbedingt 40 km/h fahren kann. Dies war auch durch ein entsprechendes Schild angegeben. Er wollte nach links abbiegen und blinkte, da versuchte ein PKW zu überholen, obwohl ein Überholverbot ausgeschildert war (mit Ausnahme von Fahrzeugen und Zügen, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen).
Hier haftet der PKW zu 75%, das Überholen trotz Überholverbots und unklarer Verkehrslage überwiegt den Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht. Eine vollständige Haftung käme nur in Betracht, wenn sich das Überholen als grob verkehrswidrig und rücksichtslos darstellen würde.
OLG Zweibrücken, 1 U 116/23