Unfall mit geöffneter Fahrertür

Bleibt es offen, ob die Fahrertür während des Unfallgeschehens bei der Vorbeifahrt weiter geöffnet wurde, kommt eine Alleinhaftung des Vorbeifahrenden nicht in Betracht. Hier kam es zur Schadensteilung.

OLG Saarbrücken, 3 U 16/24

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