Bleibt es offen, ob die Fahrertür während des Unfallgeschehens bei der Vorbeifahrt weiter geöffnet wurde, kommt eine Alleinhaftung des Vorbeifahrenden nicht in Betracht. Hier kam es zur Schadensteilung.
OLG Saarbrücken, 3 U 16/24
Bleibt es offen, ob die Fahrertür während des Unfallgeschehens bei der Vorbeifahrt weiter geöffnet wurde, kommt eine Alleinhaftung des Vorbeifahrenden nicht in Betracht. Hier kam es zur Schadensteilung.
OLG Saarbrücken, 3 U 16/24