Es handelt sich um eine Entscheidung in einem Verfahren um Aussetzung der Vollziehung. Bei der summarischen Prüfung hält der BFH die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nach § 20 VI 5 EStG auf 20.000 € für nicht mit Art. 3 I GG vereinbar.
BFH, VIII B 113/23