Haftung bei Zweitunfall

Wer deutliche Zeichen eines Unfalls missachtet und mit ungebremster Geschwindigkeit weiter auf die Unfallstelle zufährt, kann keinen Schadensersatz verlangen, wenn es dann zum Unfall kommt. Hier geschah ein Wildunfall auf der Autobahn, die Unfallstelle war wohl mit einem Warndreieck abgesichert, zudem befand sich ein Fußgänger auf der linken Fahrbahn. Ein Auto, das einige Minuten später an die Unfallstelle kam, fuhr zunächst mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, es kam dann (wohl trotz Vollbremsung) zu einem Unfall. Der Fahrer des ersten Fahrzeugs haftet hierfür nicht.

LG Lübeck, 9 O 1/22

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