Regelmäßiger Cannabiskonsum begründete nach der bis zum 01.04.2024 geltenden Rechtslage regelmäßig die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen. Für die Beurteilung kommt es auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an, es gibt keine Rückwirkung der nunmehr günstigeren Rechtslage.
BayvGH, 11 ZB 24.1246
Ebenso: OVG Lüneburg.