Muss der Betroffene nicht erscheinen kann er sich durch einen Verteidiger mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Kommt kein Verteidiger, ist trotzdem eine Hauptverhandlung durchzuführen und das bisherige Vorbringen zu berücksichtigen. Wird die Einlassung nur bruchstückhaft wiedergegeben, hält das Urteil materiell-rechtlicher Prüfung nicht stand und wird aufgehoben.
OLG Saarbrücken, 1 Ss (OWi) 102/24
Da es zu einer Verurteilung von 260 € und 1 Monat Fahrverbot kam, liegt kein Fall geringer Bedeutung vor, bei dem hierauf ausnahmsweise verzichtet werden könnte.