Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat für die Verteidiger entschieden. Es gibt:
ESO 3.0: Rohmessdaten, Dokumentation § 31 MessEG, auch wenn im Protokoll vermerkt ist, dass seit der letzten Eichung keine Maßnahmen am Gerät durchgeführt worden sind.
Dieser Anspruch verpflichtet nicht das Gericht unter Aufklärungsgesichtspunkten, die Informationen beizuziehen, es ist ein eigener Anspruch des Betroffenen, um eine Prüfung des Vorwurfs zu ermöglichen.
1 VB 11/23
Poliscan: § 31 MessEG
1 VB 36/22
TraffiStar S 330: Digitale Falldaten der gesamten Messreihe mit Statistikdatei/Logdatei und Public Key, § 31 MessEG.
Die Verteidigung darf jeder auch bloß theoretischen Aufklärungschance nachgehen.
1 VB 173/21