Bei standardisierten Messverfahren ergibt sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Einsichtsrecht in vorhandene, nicht bei der Akte befindlichen Messdaten. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler vorliegen oder vorgetragen wurden.
AG Bergisch-Gladbach, 49E OWi 102/26