Bei einem Kabel von mehr als 3 m Länge zwischen der Rechnereinheit und der Bedieneinheit vom Messgerät Leivtec XV3 liegt wegen dieser Abweichung von der innerstaatlichen Bauartzulassung kein standardisiertes Messverfahren mehr vor.
AG Zeitz, 13 OWi 721 Js 205989/15