Macht sich ein betrunkener Inlineskater gem. § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar? Das LG Landshut meint nein und begründet seine Entscheidung damit, dass Inlineskates nicht unter den Begriff des Fahrzeugs fallen. Zwar gibt es keine Legaldefinition, was im Sinne dieser Vorschrift als Fahrzeug anzusehen ist, allerdings sieht das Landgericht Inlineskates als originäre Sportgeräte und somit besondere Fortbewegungsmittel an, die eben kein Fahrzeug sind.
Insoweit besteht auch keine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr.
LG Landshut, 6 Qs 281/15