Wenn eine Frau Stöckelschuhe trägt und bei einem Theaterbesuch mit den kleinflächigen, mindestens 4,5 cm hohen Absätzen in den Löchern einer Schmutzfangmatte hängenbleibt und hierdurch zu Fall kommt, hat sie keinen Schadensersatzanspruch gegen das Theater. Es liegt keine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor, die insoweit von der Matte ausgehenden Gefahren seien klar erkennbar und beherrschbar, insbesondere da erfahrungsgemäß derartige Schmutzfangmatten ausliegen, aufgrund der schwarzen Farbe gut zu sehen seien und derartige Matten mit Löchern oder Schlitzen erforderlich sind, um den Zweck zu erfüllen.
Kleinflächige Absätze erfordern von der Trägerin erhöhte Aufmerksamkeit und ein entsprechend angepasstes Verhalten.
OLG Hamm, 11 U 127/15
Anmerkung:
Frauen sollten also Laufen lernen, zumindest wenn sie Stöckelschuhe mit Spitzenabsatz tragen. Und noch etwas: Über die Absatzhöhe im entschiedenen Verfahren würden unsere Töchter nur lächeln!