Ein Verstoß gegen § 23 Abs.1b S.1 StVO ist gegeben, wenn der Fahrzeugführer während der Fahrt ein betriebsbereites Mobiltelefon mit sich führt, auf dem eine solche App installiert und während der Fahrt aufgerufen ist.
OLG Rostock, 21 Ss OWi 38/17
Ein Verstoß gegen § 23 Abs.1b S.1 StVO ist gegeben, wenn der Fahrzeugführer während der Fahrt ein betriebsbereites Mobiltelefon mit sich führt, auf dem eine solche App installiert und während der Fahrt aufgerufen ist.
OLG Rostock, 21 Ss OWi 38/17