Der Händler kann die Rückabwicklung eines Kaufvertrages auch dann verlangen, wenn er das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in seiner eigenen Werkstatt untersucht hat, das KFZ aber entgegen der vertraglichen Vereinbarung weder unfall- noch nachlackierungsfrei ist.
OLG Hamm, 28 U 101/16