Überholt ein PKW-Fahrer innerorts einen Trecker mit Anhänger und schert der Trecker aus, um an einem geparkten Fahrzeug vorbei zu fahren, kann eine vollständige Haftung des Treckerfahrers begründet sein. Im entschiedenen Fall konnte der PKW-Fahrer das am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeug aufgrund der Ausmaße des Treckers nicht sehen. Der Trecker-Fahrer hat auch die Absicht, an dem abgestellten PKW vorbeifahren zu wollen, nicht durch Setzen eines Blinkers anzeigen können, dieser war defekt.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der PKW-Fahrer nicht bei unklarer Verkehrslage überholt habe. Der Trecker-Fahrer hingegen hat gegen das Gebot verstoßen, beim Ausscheren zum Vorbeifahren auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.
OLG Saarbrücken, 4 U 100/16