In Hausratversicherungen findet sich häufig die Klausel, dass Wertsachen lediglich in Höhe von 20 % der Versicherungssumme ersetzt werden. Eine solche Klausel ist wirksam.
Teure Armbanduhren aus Gold (Rolex) sind Wertsachen und keine reinen Zeitmesser. Sie fallen daher unter diese Klausel.
LG Baden-Baden, 4 O 38/17