Die Betroffene hatte das Handy während der Fahrt auf das Armaturenbrett gestellt und eine Videoverbindung aufgebaut. Sie blickte während der Fahrt mehrfach zum Telefon. Das Gericht geht davon aus, dass die Blickwendung zum Gerät nicht nur kurz war, die Betroffene sah offenbar mehrfach in die Kamera.
AG Magdeburg, 50 OWi 775 Js 15999/18