Wenn ein Rechtsanwalt mit seinem KFZ in eine für den Lieferverkehr freigegebene Fußgängerzone fährt, um in einer Postfiliale Post zu holen, handelt es sich nicht um Lieferverkehr.
OLG Köln, III-1 RBs 113/18 indow
Wenn ein Rechtsanwalt mit seinem KFZ in eine für den Lieferverkehr freigegebene Fußgängerzone fährt, um in einer Postfiliale Post zu holen, handelt es sich nicht um Lieferverkehr.
OLG Köln, III-1 RBs 113/18 indow