Nach der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes vertritt nunmehr auch das OLG Karlsruhe die Meinung, dass die Nichtbeiziehung von Messunterlagen einen Verstoß gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren darstellen könnte, es liegt eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung vor. Um dies allerdings mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde geltend zu machen, muss vorgetragen werden, dass die Beschränkung durch einen Beschluss des Gerichts erfolgt ist.
OLG Karlsruhe, 2 Rb 8 Ss 194/19