Den Erben eines behinderten Menschen steht das Antragsrecht auf die Befreiung von der Kfz-Steuer für den PKW des Erblassers zu, wobei die Befreiung rückwirkend zum Zeitpunkt der Feststellung des Eintritts der Behinderung zu gewähren ist, sofern zu einem früheren Zeitpunkt als der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises die Eigenschaft als schwerbehindert bereits feststand.
FG Baden-Württemberg, 13 K 1012/18