Ein Skifahrer rutschte in zwei andere Skifahrer. Diese waren an der Kollission schuldlos. Die beiden Opfer erlitten u.a. Kopfverletzungen.
Die beiden Geschädigten trugen keinen Helm. Dieser hätte die schweren Kopfverletzungen verhindert.
Mit dieser Begründung hat das OLG München (AZ: 8 U 3652 / 11) die Schadensersatzansprüche der Geschädigten hälftig verneint und den Mitverschuldenseinwand als erheblich angesehen.
Tipp:
Immer Helm tragen. Dieser schützt nicht nur, sondern sichert auch ggf. zivilrechtliche Ansprüche.
Und mittlerweile gibt´s die Dinger nicht nur in coolen Formen und Farben, sie sind auch ganz bequem.