Wenn nachgewiesen wird, dass ein Unfall verabredet und gestellt wurde, kann die gegnerische Haftpflichtversicherung leistungsfrei sein. Als Indiz hierfür kann angenommen werden, wenn beide Fahrer vor dem Unfall bereits befreundet waren, dies aber bei Gericht bestreiten. Wird dieser Umstand durch einen Ermittler aufgedeckt, der unter Vorspiegelung einer Legende einen der beiden Beteiligten zum Reden bringt, besteht kein Beweisverwertungsverbot.
OLG Brandenburg, 12 U 160/20